Unterschlagungsprüfung

Die Unterschlagungsprüfung dient der Prüfung betrieblicher Tätigkeiten und Geschäftsvorfälle. Dabei unterscheidet sie sich von der Pflichtprüfung, die die Rechnungslegung eines Unternehmens in Stichproben prüft.

Als Unterschlagung werden dabei alle schuldhaften Handlungen verstanden, die mit einer Schädigung und einer persönlichen Bereicherung einhergehen (z.B. Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, aber auch Datenveränderung und Computersabotage).

Die Unterschlagungsprüfung ist demnach eine Sonder- oder Teilprüfung, die ihrer Zwecksetzung nach eine Prüfung zur Überwachung der in einer Unternehmung tätigen Personen und zur Sicherung der durch Unterschlagung besonders gefährdeten Werte bzw. Abrechnungsgebiete (insbesondere Zahlungsverkehr, Lohnwesen, Warenein- und Warenausgang, Sonderabrechnungen für Neubauten u. ä.) ist. Für die Unterschlagungsprüfung ist nur der besonders erteilte Auftrag maßgebend. Des Weiteren muss sie auch auf geschlossene Teilgebiete und Einzelheiten eingehen sowie Nebensächlichkeiten beachten und ist nicht auf bestimmte Perioden beschränkt.

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