Auseinandersetzungsbilanzen, auch Abfindungs- oder Abschichtungsbilanz genannt, werden relevant, wenn ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft ausscheidet. Sie dienen der Feststellung der Vermögenslage des Unternehmens zum Stichtag des Ausscheidens eines Gesellschafters. Aus dieser Auseinandersetzungsbilanz wird das Auseinandersetzungsguthaben des ausscheidenden Gesellschafters ermittelt.
Sie ist ohne Bindung an Handels- oder Steuerrecht nach dem wirklichen Wert der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung aller Schulden und unter Beachtung der Grundsätze eines vorsichtigen Kaufmanns aufzustellen. Grundsätzlich ist die Auseinandersetzungsbilanz von allen Gesellschaftern, also unter Mitwirkung des ausgeschiedenen Gesellschafters aufzustellen. Erforderlichenfalls können Sie uns als Behn GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft als erfahrenen Sachverständigen zur Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz hinzuziehen.