Plausibilitätsbeurteilungen

Wir haben mit unseren Mandanten die Art und den Umfang des Auftrags eindeutig zu klären. Dabei zählen zum Umfang der Tätigkeit eines Steuerberaters vor allem Festlegungen, ob der Jahresabschluss ohne Beurteilungen, mit Plausibilitätsbeurteilungen oder mit umfassenden Prüfungshandlungen aufgestellt werden soll.

Die Jahresabschlusserstellung ohne Beurteilungen umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls die Erstellung des Anhangs und weiteren Abschlussbestandteilen auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Dabei verwendenden wir die uns vorgelegten Unterlagen, ohne deren Ordnungsmäßigkeit zu prüfen oder sie auf Plausibilität zu beurteilen.

Der Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen ist dadurch gekennzeichnet, dass wir neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit die dem Jahresabschluss zu Grunde liegenden Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Prüfungshandlungen auf ihre Plausibilität hin beurteilen. Dabei bedarf es häufig folgender Maßnahmen: Befragungen nach den angewandten Verfahren zur Erfassung und Verarbeitung von Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen, Befragung zu allen wesentlichen Abschlussaussagen, Vergleiche mit Vorjahreszahlen sowie Kennzahlenvergleiche.

Unsere Verantwortlichkeit erstreckt sich insoweit auf die Verlässlichkeit der vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte und damit des Jahresabschlusses als nach dem Ergebnis durchzuführender Plausibilitätsbeurteilungen an deren Ordnungsmäßigkeit keine erkennbaren Zweifel bestehen.

Referenzbranchen

Behn GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Behn GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bernhard Behn Joachimstraße 1 30159 Hannover
0511 96 299 0 0511 96 299 33
Bürozeiten:
Mo. - Do.
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr.
09:00 Uhr bis 15:00 Uhr