E-Bilanzen für das Finanzamt

Im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde bereits im Jahre 2008 normiert, dass Steuerpflichtige dazu verpflichtet sind, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung aufzubereiten und an das Finanzamt zu übermitteln. Soweit ein Anhang, Lage- und/oder Prüfbericht vorliegt, ist dieser wahlweise in Papierform oder im Rahmen des E-Bilanz-Datensatzes ebenfalls an das Finanzamt zu übermitteln. Im Ergebnis sind damit vormals in Papierform einzureichende Unterlagen nun elektronisch zu übersenden.

Die elektronische Übertragung der sogenannten „E-Bilanz“ war erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 begonnen haben, vorzunehmen. Mit der Übermittlung Ihrer E-Bilanz an das Finanzamt ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und sichere Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten.


Referenzbranchen

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Behn GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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