Prüfung nach § 53 HGrG

Gehört einer Gebietskörperschaft die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder gehört ihr mindestens 40% der Anteile und steht ihr zusammen mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile zu, so hat das zuständige Organ des Unternehmens auf Verlangen der Gebietskörperschaft(en) den Abschlussprüfer mit einer Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu beauftragen.

Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen, sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen. Ein Fragenkatalog gibt Hinweise für die erweiterte Prüfung und Berichterstattung über diese Prüfung nach § 53 HGrG. Dabei sind Größe, Rechtsform und die Branche des jeweiligen Unternehmens angemessen zu berücksichtigen. Der Abschlussprüfer hat Fragen zu folgenden Themen zu untersuchen:

Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung, Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen, Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling, Risikofrüherkennungssystem, Finanzinstrumente, Interne Revision, usw.

In diesem Rahmen wird bspw. geklärt, ob eine Geschäftsordnung und ein Organisationsplan vorliegt, ob das Rechnungswesen & Controlling der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens entsprechen und ob die Geschäftsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten schriftlich festgelegt hat.

Die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG bedarf eines gesonderten Auftrages, für den unsere Behn Wirtschaftsprüfungsgesellschaft genau den richtigen Ansprechpartner darstellt.

Referenzbranchen

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