Steuerbilanzen

Eine Steuerbilanz stellt eine unter Berücksichtigung einkommensteuerlicher Vorschriften aus der Handelsbilanz abgeleitete Vermögensübersicht dar. Die Steuerbilanz dient der periodischen Gewinn- und Verlustermittlung und bildet damit die Grundlage für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen von Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag.

Für die Steuerbilanz gilt das Maßgeblichkeitsprinzip. Demnach ist das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung auszuweisen ist. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die zur Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips führen. Ausnahmen sind bspw. die Aktivierung von Entwicklungskosten, die grundsätzlich nach Handelsrecht vorgenommen werden kann, im Steuerrecht gibt es allerdings ein Aktivierungsverbot. Bei der Passivierung von Drohverlustrückstellungen herrscht nach HGB ein Ansatzgebot und nach Steuerrecht ein Ansatzverbot. Auch hinsichtlich der Aktivierung eines Geschäfts- oder Firmenwerts gibt es unterschiedliche Auffassungen für die Handelsbilanz und die Steuerbilanz.

Seit dem Bilanzmodernisierungsgesetz 2009 ist die Aufstellung einer Einheitsbilanz (Handelsbilanz=Steuerbilanz) fast nicht mehr möglich und damit wird in vielen Fällen eine gesonderte Steuerbilanz unumgänglich sein.

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