Eröffnungsbilanzen

Unter Eröffnungsbilanzen versteht man zum einen die zum allerersten Mal aufgestellte Bilanz. Zum anderen wird auch jede Bilanz am Anfang eines neuen Wirtschaftsjahres als Eröffnungsbilanz bezeichnet.

Die einzelnen Bilanzposten der Aktiv- und Passivseite der Eröffnungsbilanz sind als Anfangsbestände auf die Hauptkonten zu buchen. Bei bestehenden Unternehmen ist die Eröffnungsbilanz einer neuen Periode identisch mit der Schlussbilanz der vorhergehenden Periode. Die Bilanz zu Beginn eines Wirtschaftsjahrs sollte daher besser als Anfangsbilanz bezeichnet werden und der Begriff „Eröffnungsbilanz“ gilt eher für Unternehmen, die sich gerade gegründet haben und dadurch ihr Vermögen, Eigenkapital und Verbindlichkeiten darstellen.