Außenprüfung

Die Außenprüfung ist ein Sachaufklärungsverfahren der Finanzbehörde und dient der Ermittlung, der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen.

In der Abgabenordnung wird der Begriff Außenprüfung als Oberbegriff für diejenigen Maßnahmen genannt, die die Außendienste der Finanzbehörden durchführen können. Dabei kommen bspw. die Betriebsprüfung, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung, die Umsatzsteuer-Nachschau, die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Lohnsteuer-Nachschau in Betracht.

Die umfassendste Außenprüfung ist die Betriebsprüfung, bei der alle Steuerarten überprüft werden können. Grundsätzlich ist diese in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen abzuhalten. Wenn dies nicht möglich ist findet die Prüfung entweder in den privaten Wohnräumen des Steuerzahlers oder im Finanzamt statt. Unter besonderen Voraussetzungen kann sie auch in der Kanzlei Ihres Steuerberaters stattfinden. Hierfür stellen wir Ihnen gerne unsere Räume zur Verfügung.

Referenzbranchen

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