Gründungs- und Verschmelzungsprüfungen

Die Verschmelzung (Fusion) ist eine der Umwandlungsarten für die Reorganisation von Gesellschaften. Eine Verschmelzung ist durch die Zusammenführung zweier oder mehrerer Rechtsträger auf einen übernehmenden Rechtsträger gekennzeichnet, wobei das ganze Gesellschaftsvermögen des übertragenden Rechtsträgers durch Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes übergeht und dieser Rechtsträger dadurch ohne Liquidation erlischt.

Prüfungsgegenstand ist der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf und diese sind durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Verschmelzungsprüfer) zu prüfen. Darüber hinaus hat der Prüfer über das Ergebnis der Prüfung in einem Prüfungsbericht schriftlich zu berichten.

Bei einer Neugründung werden die Vermögen zweier oder mehrerer Rechtsträger jeweils als Ganzes auf einen neuen, dadurch von ihnen gegründeten Rechtsträger übertragen. In einem Gründungsbericht sind der Geschäftsverlauf sowie die Lage der übertragenden Rechtsträger darzustellen. Zum Gründungsprüfer kann auch der Verschmelzungsprüfer bestellt werde.

Referenzbranchen

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