Rechtsbehelfsverfahren

Rechtsbehelfsverfahren richten sich gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörde und gliedern sich in außergerichtliche Verfahren z.B. Einspruch und die nachgelagerten gerichtlichen Verfahren z.B. Klage. Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist ein Vorverfahren und stellt sich als verlängertes Festsetzungsverfahren dar.

Das außergerichtliche Verfahren erfolgt ohne Verfahrenskosten, es besteht für den Einspruchsführer kein Vertretungszwang, d. h. jeder Steuerpflichtige kann gegen einen entsprechenden Verwaltungsakt der Finanzbehörde Einspruch einlegen, was aufgrund der Komplexität des Steuerrechts nicht zu empfehlen ist.

Grundsätzlich können Sie immer Einspruch gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts über uns einlegen. Einen Zahlungsaufschub ihrer Steuerzahlung erreichen sie allerdings nur durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Wenn der Einspruch Erfolg hat, bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid. Im Falle der Ablehnung des Einspruches erhalten Sie eine förmliche Einspruchsentscheidung und es besteht nur noch die Möglichkeit einer Klage. Zu beachten ist die Einspruchsfrist, die ein Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids endet. Wir helfen Ihnen bei allen Rechtsbehelfsverfahren und informieren Sie über die Erfolgsaussichten.

Referenzbranchen

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