Prüfungen von Bauträgern nach der MaBV

Aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ergibt sich die Pflicht zur Prüfung für Makler, Bauträger und Baubetreuer.

Bauträger und Baubetreuer müssen auf ihre Kosten die Einhaltung der Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen selbst gewählten geeigneten Prüfer prüfen lassen und den Prüfungsbericht bis spätestens 31.12 des darauffolgenden Jahres der zuständigen Behörde zukommen lassen. Die Prüfungspflicht entfällt, wenn der Gewerbetreibende keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt hat. In diesem Falle ist der Behörde statt dem Prüfungsbericht aber eine entsprechende Erklärung zu übermitteln.

Makler und Darlehensvermittler können aus besonderem Anlass durch Anordnung der entsprechenden Behörde zu einer außerordentlichen Prüfung verpflichtet werden, in dessen Zuge sie ihre Kosten durch einen bestimmten Prüfer überprüfen lassen müssen. Damit unterliegen Makler und Darlehensvermittler im Gegensatz zu Bauträgern und Baubetreuern keiner jährlichen Prüfungspflicht.