Prüferische Durchsicht

Die prüferische Durchsicht von Abschlüssen ist eine betriebswirtschaftliche Prüfung, die keine, auch keine in ihrem Umfang reduzierte Abschlussprüfung ist. Durch die prüferische Durchsicht soll die Glaubhaftigkeit der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen erhöht werden. Dabei ist sie so zu planen, dass der Wirtschaftsprüfer mit einer gewissen Sicherheit ausschließen kann, dass der Abschluss und gegebenenfalls der Lagebericht nicht in Übereinstimmung mit den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt worden ist.

Es handelt sich bei der prüferischen Durchsicht damit um eine kritische Würdigung des Abschlusses und gegebenenfalls des Lageberichts auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung (vgl. Plausibilitätsbeurteilung).