Schenkungssteuererklärungen

Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer, indem Schenkungen unter Lebenden erfasst werden. Schenkungsteuerpflichtig ist dabei jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Schenker oder der Beschenkte Inländer ist.

Besteuerungspflichtig ist der steuerpflichtige Erwerb. Da die anzuwendenden Steuersätze und persönlichen Freibeträge vorwiegend von der Nähe des Verwandtschaftsverhältnisses abhängen, werden die jeweiligen Erwerber gesetzlich in bestimmte Steuerklassen eingeteilt (vgl. hierzu auch Erbschaftsteuererklärungen).