Jahresabschlusserstellungen

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. Weitere Abschlussbestandteile, sofern nach Größenklasse erforderlich, sind der Anhang, die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel.

Die Verantwortlichkeit für die Aufstellung des Jahresabschlusses liegt grundsätzlich beim Kaufmann, der das Handelsgewerbe betreibt. Die Aufgabe zur Aufstellung des Jahresabschlusses kann jedoch auf den Steuerberater delegiert werden. Wir beraten unsere Auftraggeber im Rahmen unseres Auftrags in Steuersachen und leisten Hilfe bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Dazu gehört insbesondere die Aufstellung von Handelsbilanzen und Steuerbilanzen.

Daraus ergibt sich die Befugnis des Steuerberaters, den Jahresabschluss des Mandanten nach handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet die maßgebliche Grundlage für die Besteuerung und dessen Erstellung zählt damit zu unseren Hauptaufgaben.

Referenzbranchen

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Behn GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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