Konzernabschlussprüfungen

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht von Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Sofern keine Prüfung stattgefunden hat, kann der Konzernabschluss nicht gebilligt werden. Dabei muss überprüft werden, ob der Konzernabschluss das tatsächliche Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und der Konzernlagebericht die Lage des Konzerns richtig darstellt. Unternehmen ohne gesetzliche Pflicht zur Prüfung können ihre Konzernabschlüsse auch auf freiwilliger Basis prüfen lassen.

Der Abschlussprüfer des Konzerns hat auch die im Konzernabschluss zusammengefassten Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen und insbesondere auch die konsolidierungsbedingten Anpassungen zu prüfen (vgl. hierzu auch Konzernabschlüsse).

Referenzbranchen

Behn GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Behn GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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