Prüfung interner Kontrollsysteme (IKS)

Unter einem Internen Kontrollsystem werden die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Unternehmensleitung gerichtet sind.

Es besteht aus Regelungen zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten (internes Steuerungssystem) und Regelungen zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen (internes Überwachungssystem). Das interne Überwachungssystem beinhaltet sowohl prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen wie organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen als auch prozessunabhängige Überwachungsmaßnehmen, die von der Internen Revision durchgeführt werden. Zu den organisatorischen Sicherungsmaßnahmen zählen dabei z.B. die Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen im IT-Bereich und Zahlungsrichtlinien. Kontrollen sollen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Fehlern in den Arbeitsabläufen vermindern bzw. aufgetretene Fehler aufdecken z.B. durch Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von erhaltenen oder weitergebenen Daten oder manuelle Soll/Ist-Vergleiche. Die Interne Revision hingegen ist prozessunabhängig und soll die Strukturen und Aktivitäten innerhalb eines Unternehmens prüfen und beurteilen.

Die IKS-Prüfung ist ein wichtiger Schritt innerhalb der betrieblichen Abschlussprüfung. Dabei hat der Abschlussprüfer das Kontrollumfeld, Risikobeurteilungen, Kontrollaktivitäten, Information & Kommunikation und die Überwachung des internen Kontrollsystems zu prüfen. Prüfungsnachweise erhält er z.B. durch Befragungen von Mitarbeitern, Durchsicht von Dokumenten und Unterlagen und die Beobachtung von Unternehmensaktivitäten und Arbeitsabläufen einschließlich der IT-gestützten Verfahren.

Je ausgeprägter und funktionstüchtiger das IKS eines Unternehmens ist, desto mehr kann sich ein Abschlussprüfer auf dessen Ergebnisse und Ordnungsmäßigkeit der angewendeten Verfahren verlassen. Wir prüfen z.B. auch das IKS von Mandanten, ob es auffällig für Unterschlagung ist (vgl. Unterschlagungsprüfung).

Referenzbranchen

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