Offenlegungsexemplare für das elektronische Handelsregister

Seit 2007 existiert für Kapitalgesellschaften sowie für haftungsbeschränkte Personengesellschaften die Offenlegungspflicht ihrer Jahresabschlüsse. Die Offenlegungspflicht ist dabei der Preis der Haftungsbeschränkung dieser Unternehmen. Des Weiteren können Personengesellschaften und Einzelkaufleute, bei denen gewisse Größenkriterien erfüllt sind, nach dem Publizitätsgesetz zur Offenlegung ihrer Abschlüsse verpflichtet sein.

Offenlegungspflichtige Unternehmen haben ihren Jahresabschluss unverzüglich nach seiner Vorlage an die Gesellschafter, spätestens jedoch zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einzureichen und bekannt zu machen. Diese Regelung zielt darauf ab, dass es Interessengruppen des Unternehmens möglich ist, sich über dessen wirtschaftliche Lage zu informieren. Je nach Unternehmensform und Unternehmensgröße unterscheiden sich die offenzulegenden Unterlagen. Diese müssen zwingend alle gleichzeitig eingereicht werden.

Der Jahresabschluss muss nach dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes im Zeitpunkt der Einreichung zwingend festgestellt sein. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung erfolgt im Regelfall erst nach Feststellung des Jahresabschlusses. In diesem Zusammenhang sind auch die unterschiedlichen Aufstellungsfristen von Jahresabschlüssen zu beachten. Kapitalgesellschaften haben bis auf einzelne Ausnahmen ihre Jahresabschlüsse binnen einer Frist von drei Monaten nach Abschlussstichtag aufzustellen und innerhalb von acht Monaten festzustellen. Lediglich in besonderen und begründeten Ausnahmefällen, die einem üblichen Geschäftsgang entsprechen, kann im Einzelfall die Aufstellungsfrist bis zu sechs Monaten betragen.

Das vorgegebene Ziel ist es den Jahresabschluss rechtzeitig aufzustellen um die Offenlegungsfristen für Abschlüsse einzuhalten. Denn aus einer verspäteten Offenlegung von Jahresabschlüssen können Ordnungs- oder Bußgeldverfahren resultieren. Aufgabe unserer Mitarbeiter ist es, Ihnen bei der Abwicklung der Offenlegung und der Einhaltung der Fristen hilfreich zur Seite zu stehen.

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