Überschussrechnungen

Eine der Ermittlungstechniken für die Gewinnermittlung ist die Einnahmen-Überschussrechnung. Damit lässt sich auf einfache Art der laufende Gewinn eines Geschäftsjahres ermitteln. Mit Hilfe einer Übersicht, in der Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander aufgezeichnet werden, wird ein Überblick über die Einnahmen- und Ausgabensituation hergestellt. Die Addition des Zahlungsmaterials zum Jahresende stellt die Einnahmen-Überschussrechnung dar.

Insbesondere Forderungen und Verbindlichkeiten sind für die Gewinnermittlung durch Überschussrechnung nicht relevant, denn es werden nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Veranlagungszeitraums erfasst. Die Einnahmen-Überschussrechnung erfolgt nämlich nach dem Zufluss- und Abflussprinzip.

Eine Besonderheit bilden regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben. Demnach sind auch die Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören zu- bzw. abgeflossen sind. Kurze Zeit bedeutet hier ein Zeitraum bis zu 10 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Zahlungen fällig und geleistet worden sein.

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