Rechtsform- und Steuerbelastungsvergleiche

Rechtsform- und Steuerbelastungsvergleiche sind Bereiche der betriebswirtschaftlichen Beratung des Mandanten durch den Steuerberater. Dabei werden die steuerlichen Vor- und Nachteile von verschiedenen Rechtsformen miteinander verglichen, um eine optimale Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht zu treffen. Insbesondere der Steuerbelastungsvergleich ist hierbei entscheidend.

Die Rechtsform eines Unternehmens bestimmt die persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Stellung in der Wirtschaft. Nach der Rechtsform werden Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften unterschieden. Diese lassen sich hinsichtlich des zur Gründung notwendigen Mindestkapitals, der Haftungsregelung, Gewinnbeteiligung, Kreditwürdigkeit und der zur Gründung erforderlichen Formalitäten unterscheiden.

Zu den gängigsten Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Die Vorteile einer Personalgesellschaft liegen in den geringen Gründungskosten und dass grundsätzlich kein Mindestkapital erforderlich, wohingegen es zur Gründung von Kapitalgesellschaften höheren Kosten bedarf, da ein Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden ist. Eine GmbH erfordert mindestens ein Stammkapital von 25.000 € und für eine AG muss sogar ein Grundkapital von mindestens 50.000 € vorliegen. Bei einer Personengesellschaft sind i.d.R. die Gesellschafter persönlich haftende Gesellschafter. Ausnahme ist dabei die KG, die mindestens ein Komplementär als unbeschränkt haftenden Gesellschafter benötigt. Die restlichen Gesellschafter sind beschränkt haftenden Kommanditisten. Diese haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Kapitalgesellschaften haften grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Eine Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung der Unternehmung ins Handelsregister ein. Bei einer GmbH haftet gegebenenfalls der Geschäftsführer und bei einer AG der Vorstand.

Aus steuerlicher Sicht gilt bei Personengesellschaften das Transparenzprinzip. Demnach sind die Gesellschafter das Steuersubjekt, ausgenommen bei der Gewerbesteuer. Die Gesellschaft hat ihr Ergebnis zu ermitteln und dieses ist nach Beteiligungsverhältnis auf die Gesellschafter zu verteilen und von ihnen zu versteuern. Der Gewinn oder Verlust unterliegt bei den Gesellschaftern der Einkommensteuer. Im Gegensatz dazu findet bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften das Trennungsprinzip Anwendung. Das Steuersubjekt ist die Gesellschaft selbst und ihr Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Wir bieten Expertise bei der Wahl der richtigen Rechtsform und informieren Sie über die mit der Rechtsformwahl verbundenen steuerlichen Auswirkungen. Sehr interessant ist die Rechtsform der GmbH & Co. KG und zwar in Gestalt der sog. Einheits-KG. Gerne erläutern wir Ihnen hier die einzelnen Vor- und Nachteile.

Referenzbranchen

Behn GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Behn GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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